Schadensersatz / Entschädigung

(Recht, Handel)


Ich bitte zu beachten, dass der Autor dieses Artikels kein Jurist ist.
Daher sind die hier getroffenen Aussagen unverbindlich und nicht als juristische Beratung zu sehen.
Dieser Artikel ersetzt NICHT den Rechtsanwalt - Dieser sollte bei Unklarheiten auf jeden Fall kontaktiert werden !

Schadensersatz, im Sprachgebrauch auch als " Entschädigung " bekannt steht für einen entstandenen bzw. erlittenen Nachteil bzw. dessen Ausgleich.
Im eigentlichen Sinne hat jedoch das Wort " Entschädigung " eine andere Bedeutung, wird jedoch meist mit Schadensersatz gleich gestellt.
Wer einen Schaden erlitten hat, möchte diesen ersetzt bzw. ausgeglichen bekommen, hier spricht man von dem Willen nach Schadensersatz.
An dieser Stelle soll im weiteren auf Schadensersatz im Handel / Verkauf eingegangen werden.

Anspruch und Voraussetzungen

Der Anspruch auf Schadensersatz setzt natürlich eine Verbindung, beispielsweise ein Vertragsverhältnis vorraus.
Dieses Vertragverhältnis kann ein Kauf über AMAZON, über eBay und irgendeinem Internetshop sein.

Voraussetzung für die Haftpflicht ist grundsätzlich rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen. Ein Anspruch auf Leistung von Schadensersatz setzt grundsätzlich ein schuldhaftes Handeln voraus. Weitere Anspruchsgrundlagen können ein Unterlassen oder aber ein Verstoss gegen geltendes Recht sein.

Beispiel für einen Anspruch auf Schadensersatz

Ein Kunde kauf in einem Internetshop eine Waschmaschine, da sein Gerät defekt ist.
Weil der Kunde die Waschmaschine umgehend benötigt erfragt dieser vor dem Kauf die Lieferzeit.
Der Händler garantiert dem Kunden, dass dieser die Waschmaschine binnen 3 Tagen erhalten wird.
Leider jedoch wird die Bestellung " verschlampt ", der Händler übergibt die Waschmaschine erst nach 5 Tagen dem Spediteur.
Der Händler hat sich selbst in Verzeug gesetzt, der Kunde hat nun einen Anspruch auf Ersatz eines evtl. entstandenen Schadens.

Höhe des Schadensersatz

Die Höhe des Schadensersatz ist natürlich abhängig von dem entstandenen Schaden, der Schaden muss also bemessbar sein.
Ein Händler dem die Zufriedenheit des Kunden wichtig ist wird natürlich versuchen aussergerichtlich eine Lösung zu finden, wird dem Kunden ein Angebot unterbreiten.
Ein entstandener Schaden kann konstruktiv oder aber fiktiv sein - Ein fiktiver Schaden ist ein Schaden der nicht wirklich entstanden ist, lässt sich daher meist nicht geltend machen.

Konstruktiver Schaden

Nehmen wir den Kunden mit der Waschmaschinenbestellung als Beispiel.
Der Kunde hat eine Waschmaschine bestellt, ihm wurde ein Liefertermin zugesagt, der jedoch aufgrund der Schuld des Händlers nicht eingehalten wurde.
Da der Kunde jedoch Wäsche waschem muss hat dieser einen Waschsalon aufgesucht.
Es wäre also nun denkbar, die Kosten hierfür dem Händler in Rechnung zu stellen.
Die Kosten sind hier messbar und nachweisbar.

Fiktiver Schaden

Ein fiktiver Schaden ist ein nicht wirklich, sondern eher vermuteter bzw. geschätzter Schaden.
Nehmen wir wieder den Kunden mit seiner Waschmaschine.
Der Kunde hat keine Waschmaschine, da er ja auf seine bestellte Waschmaschine wartet.
Der Kunde hat aber ein Bewerbungsgespräch für eine neue Arbeitsstelle.
Pech nur, dass der Kunde derzeit kein sauberes Hemd hat, auch keins waschen kann.
Der Kunde geht zu dem Bewerbungsgespräch mit einem schmutzigen Hemd.
Das Bewerbungsgespräch verläuft negativ, der Kunde bekommt die neue Stelle nicht.
Der Kunde ist sich sicher, dass es nicht an seiner Persönlichkeit oder Kompetenz liegt, nein der Kunde sieht die Schuld in dem schmutzigen Hemd.
Der Kunde möchte nun hierfür von dem Händler einen Schadensersatz.

Tatsache ist, man kann hier nur Vermutungen aufstellen - Ein richtiger Schaden ist schlecht messbar.

In diesem Falle dürfte es schwer sein, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schuld Dritter und höhere Gewalt

Dem Händler muss eine Schuld oder eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sein, wodurch ein Schaden entstanden ist.
Ist der Händler nicht für den Schaden verantwortlich, so kann dieser auch nicht zum Ausgleich des Schadens herangezogen werden.

Beispiel 1

Nehmen wir wieder den Kunden mit der Waschmaschine als Beispiel.
Der Händler hat aber pünktlich die Ware an den Spediteur übergeben, jedoch hat dieser zu spät ausgeliefert.
Wenn der Händler lediglich einen schnellen Versand garantiert hat, so trifft diesen hier keine Schuld, Schuld würde hier der Spediteur tragen.

Beispiel 2

Diesmal hat der Händler die Waschmaschine pünktlich übergeben.
Durch Schnee und Glatteis hingegen, also höhere Gewalt, konnte die Waschmaschine erst Tage später ausgeliefert werden.
Also auch hier trifft den Händler keine Schuld.

Beispiel 3

Immer noch der Kunde mit der Waschmaschine.
Der Händler hat die Waschmaschine pünktlich übergeben.
Dadurch, dass die Waschmaschine jedoch durch den Händler nciht korrekt und ausreichend geschützt verpackt worden ist, hat diese auf dem Transportweg einen Schaden erlitten.
Hier gibt es keine höhere Gewalt, auch ist kein Dritter Schuld - Hier würde man den Schadensersatz gegen den Händler richten.

Formen des Schadensersatzes

Ein Schaden ist entstanden, aber wie kann dieser beglichen werden ?
Natürlich ist dies von der Situation abhängig, denkbar wären aber folgende Modelle:

Ausgleich des Schadens

Die einfachste Form des Ausgleiches ist natürlich das direkte Begleichen des Schadens.
Man legt eine Quittung, einen Nachweis vor und bekommt den Schaden, sofern berechtigt, ersetzt.

Nachlass / Minderung

Wenn wir hier von einem Gebrauchsgut reden, welches zwar einen Schaden hat, aber nutzbar ist, lässt sich natürlich auch über einen Preisnachlass bzw. eine Minderung reden.

Rückgabe / Wandelung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schaden auch durch Wandelung des Vertrages erfolgen.


Schadensersatz in der Praxis

Wenn beide Vertragsparteien sich einig sind, steht dem Ausgleich des Schadens nichts im Weg.

In der Praxis sieht dies jedoch meist anders aus - Oft ist der Händler nicht gewillt Schadensersatz zu leisten, dann muss dies gerichtlich bestimmt werden.

Emotionen und unberechtigte Ansprüche

Oft ist es so, dass ein Kunde mit Schadensersatz droht, obwohl ihm keiner zustehen würde.
Meist ist beispielsweise ein Lieferverzug dafür der Grund.
Der Kunde bestellt einen Artikel und bekommt diesen später als erwartet geliefert.
Der Kunde ist natürlich sauer - Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz hat (ausser der Händler hat, wie in dem Beispiel mit der Waschmaschinen, einen fixen Termin zugesagt).
Es sollte natürlich versucht werden, eine Einigung zu finden.

Ein anderes Beispiel ist der gelieferte PC oder aber Fernseher, welcher schon bei der ersten Inbetriebnahme einen Defekt aufweist.
Auch hier ist der Kunde sauer, er hat sich auf das Gerät gefreut, kann es aber nicht nutzen.
Sofern dem Händler keine Schuld trifft, er nicht absichtlich ein defektes Gerät versendet hat, gibt es auch hier keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Fazit

Natürlich sollten immer beide Vertragsparteien versuchen eine Einigung zu finden.
Ein Entgegenkommen des Händlers, auch wenn diesen keine Schuld trifft, ist hier im Interesse des Kunden und kann hilfreich sein.

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