Onlinehandel mit Gebrauchtwaren


Das Internet wächst und wächst - Der Handel im Internet ebenso.

Der Kunde nutzt das Internet um zu sparen , will für sein Geld möglichst viel bekommen.
Und: Der Kunde will nicht zuviel bezahlen.

Daher erfreuen sich Preisvergleichsdienste einer unvergleichbaren Beliebtheit.

Der Händler freut sich - Sollte man meinen.

Aber wo Licht ist, ist auch Schatten.

Durch die Rechte die ein Verbraucher heute geniesst sitzt der Händler oft auf gebrauchten Artikeln:
Schlagwörter hier sind Widerrufsrecht und Retouren.

Der Kunde hat das Recht , einen über das Internet erworbenen Artikel zu testen , zu prüfen und bei Nichtgefallen zurück zu senden.
Für den Händler bedeutet dies nicht nur zusätzliche Kosten - Nein, er hat zudem einen benutzten Artikel der nicht mehr als neu verkauft werden darf.

Darf man gebrauchte bzw. rückgesendete Ware über das Internet verkaufen ?

Aber natürlich darf man das.
Natürlich darf man gebrauchte Artikel über das Internet verkaufen , jedoch gibt es hier einige Punkte in Bezug auf Gewährleistung bzw. Garantie zu beachten.

Darf retournierte Ware als neu verkauft werden ?

Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten.
Tatsache jedoch ist es, dass ein Händler kaum abschätzen kann, ob ein Artikel ausgepackt oder gar genutzt worden ist.
Kritisch beispielsweise könnte es bei Textilien werden.
Auch wenn die Bluse so aussieht, als wäre Sie von der Käuferin nicht getragen worden, so kann dies jedoch nie zu 100% garantiert werden. Wenn Sie durch versiegelte Karton beispielsweise versichern können, dass ein versendeter Artikel nicht genutzt worden ist, so sollte einem Wiederverkauf als "Neuware" nichts im Wege stehen.
Klar ist die Situation, wenn der Käufer beispielsweise die Annahme verweigert hat, der Artikel also direkt an Sie zurück gegangen ist.

Unterscheidungen: Was ist B-Ware , was sind Restposten , was sind Rückläufer und 2. Wahl Artikel ?

Oft werden Begriffe wie Restposten oder aber 2. Wahl in einem Atemzug genannt, dabei haben die Begriffe meist eine eigene Bedeutung.
Auch wenn viele Händler B-Ware selbst für sich definieren , so ist B-Ware jedoch nicht immer gleich mit einem 2. Wahl Artikel zu setzen.
Ebenso stammen Restposten nicht immer aus Überschussproduktionen wie viele Händler und Verkäufer es einem vorgaukeln möchten.

Überschussproduktionen

Überschussproduktion bedeutet , dass entweder wegen falscher Planung oder fehl kalkulierter Umsatzprognosen mehr Artikel hergestellt wurden als verkauft wurden.
Dies passiert teilweise auch, wenn die Produktionskosten für 1000 Stück eines Artikels geringer sind wie für 500 Stück.
Bei der allgemeinen aktuellen wirtschaftlichen Lage jedoch versuchen Hersteller meist nur soviel zu produzieren wie auch verkauft wird.
Denn Tatsache ist, dass nicht jeder zuviel produzierte Artikel immer auch verkauft werden kann.
Sobald ein Artikel nicht mehr verkauft werden kann verursacht dieser Kosten, entweder für die Lagerung oder halt für die Entsorgung.
Daher ist immer etwas Vorsicht geboten, wenn mit Sonderpreisen aufgrund "überschussproduktionen" geworben wird.

Restposten

Wenn man sich die Defintion von Überschussproduktionen anschaut könnte man meinen, dass die Restposten sind.
Quasi der Rest der Produktion, der nicht verkauft worden ist.
Tatsächlich könnte dies auch der Fall sein.
Beim kleinen Onlinehandel hingegen können Restposten wirklich das sein , was man hinter dem Begriff vermutet , nämlich die letzten Stücke von einem bestimmten Artikel.
Jeder "Restposten" kostet Geld.
Restposten müssen gelagert werden , Restposten binden Geld , Geld das für neuen Einkauf nicht genutzt werden kann.
Eins hingegen haben Restposten und Überschussproduktionen gemeinsam: Da diese Artikel meist nie einen Verbraucher gesehen haben sollte man hier davon ausgehen dürfen, dass diese Artikel tatsächlich unbenutzt sind.
Oft ist es jedoch so dass der Begriff Restposten mit anderen wie Rückläufern durcheinander gewürfelt wird , hier entstehen dann Wortkombinationen wie "Restposten aus Rückläufern unserer Kunden".
Diese Wortspielereien findet man oft im Bereich des Leasing.

B-WARE

B-Ware , es gibt sogar Steigerungen wie C-Ware oder D-Ware , ist nicht fix definiert.
Jeder Händler definiert den Begriff anders, bei dem einen ist dies Ware wo die Verpackung beschädigt ist, bei dem anderen sind es Auststellungsstücke und bei anderen hingegen sind es wiederrum Rückläufer.
Deshalb ist es wichtig, dass jeder Händler den Begriff für seinen Kunden klar darstellen muss.
Was hat der Kunde bei B-Ware zu erwarten ?
Während man bei B-Ware davon ausgehen darf, dass diese voll funktionstüchtig ist, ist C-Ware meist unvollständig oder geringfügig beschädigt.
Ist der Artikel nicht nur geringfügig beschädigt oder gar defekt, redet man von D-Ware , umgangssprachlich auch "Defekt-Ware".

Rückläufer

Rückläufer sind in der Regel die Artikel aus Warenrücksendungen von Kunden - Retouren also.
Daher darf man bei Rückläufern davon ausgehen, dass diese bereits einmal in Benutzung waren - Zumindest ist die Möglichkeit gegeben.

2. Wahl Artikel / Ausschussware

2. Wahl Artikel sind in der Regel mit kleinen Fehlern oder Mängeln behaftet.
Ein Artikel, der zwar gebraucht aber voll funktionstüchtig und frei von Mängeln ist, würde eher in die Kategorie B-Ware eingeordnet werden.

General überholt / Gewartet

General überholte bzw. gewartete Artikel sind prinzipiell einmal genutzt worden.
Ansonsten wäre eine Überholung bzw. Wartung nicht notwendig.
Geht man von einem nicht benutzten Artikel aus, so könnte eine Wartung bzw. Überholung sogar den Wert abstufen, denn durch die Wartung würde dieser Artikel genutzt werden.
Ein gutes Beispiel hierfür sind Festplatten.
Eine Festplatte kommt von einem Kunden zurück , dieser behauptet den Artikel nicht genutzt zu haben.
Da man sich hier jedoch nicht sicher sein kann, wird die Festplatte angeschlossen und formattiert, ggf. aus Sicherheitsgründen sogar mehrfach.
Während die Festplatte bei vorheriger Nutzung keine Betriebsstunden hatte, so wurde dies jetzt durch die Formatierung aufgehoben.

Garantie und Gewährleistung

Prinzipiell muss jeder gewerbliche Verkäufer auf seine Artikel eine Gewährleistung einräumen, auch wenn diese gebraucht sind.
Der Händler ist verpflichtet den Zustand und die Funktionalität wahrheitsgemäß darzustellen, darf jedoch die Gewährleistungszeit bis auf 12 Monate verkürzen.
Es ist besonders wichtig, Mängel und Einschränkungen aufzuführen, da diese dann später keinen Anspruch auf Gewährleistung darstellen.
Wenn ein Elektroherd mit dem Mangel verkauft wird, dass die Stufen 5-6 nicht funktionieren, so kann der Käufer dies später nicht rügen.
Wichtig nur, dass der Käufer davon in Kenntnis gesetzt worden ist.

Sonderfall Garantie

Eine besondere Bedeutung bei dem Verkauf bzw. Kauf von gebrauchten Artikeln kommt hier der Garantie zugute.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers bzw. Herstellrs.
Ein Hersteller beispielsweise darf selbst bestimmen welcher Händler welche Garantieleistungen anbieten darf.
Ein nicht authorisierter Händler beispielsweise ist nicht befugt mit Garantie zu werben.
Er ist aber auch nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, wenn keine Garantieansprüche bestehen.
Oft ist es auch so, dass die Garantie an einen ursprünglichen Käufer gebunden ist, beispielsweise durch eine Registrierung.
Auch hier könnte es Probleme bei einem Wiederverkauf geben.
Eine ganz andere Problematik entsteht beispielsweise, wenn ein Hersteller eine Garantie an einem Herstellungsdatum oder aber Herstellungszeitraum festmacht.
Oft kann der Hersteller aufgrund einer Seriennummer das Datum der Herstellung oder den Verkauf an einen Distributor festmachen.
Wenn nun ein solcher Artikel Monate später verkauft wird, kann es sein dass der Hersteller sämtliche Ansprüche auf Garantie verweigert.






Wie man Gebrauchwaren am besten verkauft

Beim Verkauf von gebrauchten Waren sind besondere Vorgaben zu beachten - Hier gibt es viele Fallen in die man treten kann, viele Fehler welche gemacht werden können.

Produktabbildungen

Gebrauchte Artikel können Gebrauchsspuren haben.
Ein kleiner Kratzer links, eine kleine Farbabweichung rechts.
Tatsache ist also, dass ein gebrauchter Artikel optisch von einem neuwertigen abweichen kann.
Sofern Sie nicht pauschal auf Gebrauchsspuren hinweisen macht es Sinn bei Abbildugnen darauf hinzuweisen, dass diese nur einen symbolischen Charakter haben und nicht den tatsächlichen Artikel zeigen.
Es könnte nämlich der Irrtum aufkommen, dass der gezeigte Artikel für genau den erworbenen gehalten wird.

Gewährleistung, Garantie und Widerruf

Jedem Händler steht es frei, die Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln auf 12 Monate zu reduzieren.
Natürlich verbietet es Ihnen keiner, die reguläre Gewährleistungszeit von 24 Monaten zu geben.
Dies weckt Vertrauen beim Kunden.
Ebenso vertrauen erweckend ist es , wenn man das Widerrufsrecht etwas verlängert.
Geben Sie Ihrem Kunden doch die Möglichkeit den Artikel 4 Wochen anstatt 14 Tage zu testen.
Der Kunde kann sich sicher sein, genug Gelegenheit und Zeit zum Testen zu haben.

Artikelbeschreibung

Versuchen Sie bekannte Mängel und Einschränkungen aufzuführen.
Versteckte Mängel sind davon natürlich ausgeschlossen, da diese ja nicht bekannt sein dürften.
Vermeiden Sie pauschalisierte Beschreibungen wie:
"Die Artikel können in Benutzung gewesen sein" oder aber "Es ist möglich dass die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist.".
Das verunsichert den Kunden mehr als es notwendig ist.
Der Kunde wird bei Kauf darum bitten, einen möglichst unbenutzten Artikel in Original Verpackung zu erhalten.
Sie müssen diesen Wunsch ablehnen und der Kunde fühlt sich verunsichert und schlecht beraten.

Verweis von A-Ware auf B-Ware und umgekehrt von B-Ware auf A-Ware

Wenn Sie das Glück haben einen Artikel in den Qualitäten A und B bzw. neu und gebraucht anbieten zu können so verweisen Sie auch auf diesen Umstand.
Sie sollten also in der jeweiligen Artikelbeschreibung vermerken, dass dieser Artikel auch neu bzw. gebraucht zu erwerben ist.

Vertrauen schaffen

Der Kauf von gebrauchter Ware setzt Vertrauen vorraus.
Der Kunde muss Ihnen, muss Ihrem Produkt vertrauen.
Das Problem könnte sein, dass der Kunde Sie oder aber das Produkt noch nicht kennt.
Schlechte Voraussetzungen für einen Verkauf von Gebrauchtartikeln über das Internet.
Schaffen Sie Vertrauen indem Sie dem Kunden das Gefühl geben ernst genommen zu werden.
Zeigen Sie dem Kunden dass er Ihrer Ware, auch wenn diese gebraucht ist, vertrauen darf.
Es wurde bereits darauf hingewiesen dass dies durch die Verlängerung des Widerrufsrecht bzw. der Garantie erfolgen kann.
Es gibt aber auch Möglichkeiten die kein Geld, sondern nur etwas Aufwand benötigen.
Packen Sie Ihrer Ware einen Umfragebogen bei, in der Sie Fragen zur Bestellung, zum Artikel und zur Zufriedenheit des Kunden stellen.
Der Kunde soll diesen Zettel ausgefüllt zurücksenden - Locken Sie den Kunden mit einem Nachlass bei seiner nächsten Bestellung.
Eine noch bessere Variante wäre, diese Umfrage online zu setzen, der Kunde beantwortet also online diese Fragen.
Dies können Fragen wie folgt sein:

  • Entspricht der Artikel der Beschreibung im Shop ?
  • Wurden Ihre Erwartungen an den Artikel erfüllt ?
  • Sind Sie mit dem Bestellablauf zufrieden ?
  • Wie schätzen Sie die Lieferzeit ein ?
  • Würden Sie bei uns abermals B-Ware kaufen ?

Diese Fragen sollen nur ein Anreiz sein - Denken Sie sich weitere Fragen aus.
Sie werden feststellen, dass Ihre Kunden dies positiv zu schätzen wissen !

Generelle Fragen / FAQ zu Gebrauchtwaren

Durch die ständig steigende Beliebtheit von B-Ware bzw. gebrauchter Ware im Internet tauchen immer neue und interessante Fragen auf.

Darf auch neue Ware als B-Ware verkauft werden ?

Die Ware ist das, was wir als Händler daraus machen.
Im Buchhandel beispielsweise gibt es eine Preisbindung, Bücher dürfen nicht unter dem aufgedruckten Preis verkauft werden.
Ausser das Buch ist, wenn auch vielleicht nur geringfügig, beschädigt - Eine abgeknickte Ecke ist hier schon ausreichend um das Buch günstiger verkaufen zu dürfen.
Buchhändler nutzen diesen Umstand und "entwerten" Bücher beispielsweise durch Markierungen mit einem Farbstich.
Die Ware ist also das, was wir daraus machen - Und natürlich dürfen wir aus A-Ware aus B-Ware machen - Die Gründe warum wir dies machen haben keinen zu interessieren, Tatsache ist jedoch dass natürlich dadurch der Wert der Ware sinkt.

Was ist beim Kommissionsverkauf bzw. Verkauf im Kundenauftrag zu beachten ?

Ein Trick vieler Autohändler: Man hat ein Auto auf dem Hof zum Verkauf - Aber der Verkauf erfolgt im Kundenauftrag.
Für den Käufer heisst dies keinerlei Gewährleistungsansprüche, kein Recht auf eine ordnungsgemäße Rechnung des Autohauses.
Ganz so einfach ist es natürlich nicht - Man kann nicht Waren lagern, verkaufen und später nicht versteuern, da "Privatverkauf".
Fast alle diese Verfahrensweise bewegen sich am Rande der Legalität.

Muss gebrauchte Ware beim Verkauf versteuert werden ?

Muss die verkaufte Ware mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden ?
Ja, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder aber freiwillig Umsatzsteuer abführen müssen Sie die Umsatzsteuer auf der Rechnung aufführen.
Einzige Ausnahme ist bei einem Ankauf von Privat, hier erfolgt die sogenannte Differenzbesteuerung, sprich es wird nur die Differenz des steuerfreien Einkaufs zum Verkauf versteuert, jedoch NICHT auf der Rechnung ausgewiesen.
Vielmehr müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie die Differenzbesteuerung anwenden !

Darf das Widerrufsrecht beim Verkauf gebrauchter Ware ausgeschlossen werden ?

Gebrauchtware ist Ware, die ja bereits einmal verkauft worden ist - Der vorhergehende Kunde hat bereits von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie als gewerblicher Verkäufer das Recht auf Widerruf ausschliessen dürfen.

Darf die Garantie bzw. Gewährleistung ausgeschlossen werden ?

Garantie ist eine freiwillige Leistung, diese dürfen Sie ausschliessn.
Gewährleistung hingegen ist ein Rechtsanspruch des Verbrauchers und darf lediglich auf 12 Monate reduziert werden.
Auch dürfen Sie Mängel, Funktionseinschränkungen oder aber Defekte aufführen, welche dann nicht mehr Bestandteil eines Anspruchs auf Gewährleistung darstellen.

Muss auf unvollständigen Lieferumfang hingewiesen werden ?

Wenn kein Lieferumfang in der Artikelbeschreibung aufgeführt wird, so sollte aufgeführt werden was gegenüber der regulären Ware fehlt.
Verkaufen Sie beispielsweise einen Drucker bei dem das USB-Kabel fehlt so sollten Sie dies erwähnen.
Wenn Sie hingegen den Lieferumfang aufzählen so ist es nicht notwendig dass Sie aufführen was fehlt, AUSSER es ist davon auszugehen dass man von der Existenz des fehlenden Teiles ausgehen darf.
Beispiel hierfür könnte der CPU-Kühler in einem Computer sein.
Anders hingegen ist es, wenn der Artikel üblicherweise mit einem Zubehör verkauft wird, dieses bei Ihnen aber nicht enthalten ist.
Beispiel hierfür hingegen könnte ein Headset bei einem Handy sein.
Auch wenn der Hersteller dies selbst neuwertig mit Headset verkauft, so dürfen Sie dies natürlich auch ohne Headset verkaufen.
Idealerweise jedoch und um Stress zu vermeiden sollten Sie es aufführen, wenn es Ihnen bekannt ist dass Zubehör fehlt.
Und natürlich immer den Lieferumfang aufführen, da diese Beschreibung dann für beide Seiten verbindlich ist.

Darf gebrauchte Ware umverpackt werden bzw. muss die Ware im original Karton verkauft werden ?

Natürlich darf die Ware umgepackt werden jedoch sollte auf diesen Umstand hingewiesen werden.

Dürfen Ausstellungsstücke bzw. Vorführgeräte als NEU und ungebraucht verkauft werden ?

Dies ist natürlich mehr eine Frage der Auffassung und des Gewissens.
Meist ist es schon so, dass ein Artikel alleine schon durch das Auspacken und Aufstellen seinen Charakter als Neuware verliert.
Wird der Gegenstand sogar noch in Betrieb genommen, darf und kann nicht mehr von einem unbenutzten Artikel gesprochen werden.
Daher sollten diese Gegenstände NICHT als Neuware verkauft werden.

Muss gebrauchte Ware günstiger verkauft werden ?

In der Preisgestaltung ist der Händler eigentlich nicht eingeschränkt, er darf für Gebrauchtware das verlangen, was er möchte.
Jedoch muss der Händler darauf hinweisen, dass es sich um gebrauchte Ware handelt.
Auch wenn der Verkäufer unwissentlich gebrauchte Ware als neu verkauft hat muss er keinen Nachlass gewähren.
Jedoch muss der Händler dann natürlich kostenfrei für Ersatz, also neue Ware, sorgen.

Was darf gebrauchte bzw. B-Ware kosten ?

Die Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten.
Der Preis einer gebrauchten Ware bzw. B-Ware ist von mehreren Faktoren abhängig.
  • Gibt es den Artikel auch noch neuwertig, können also Preisvergleiche angestellt werden ?
  • Ist die Nutzung des Artikels sehr beeinträchtigt ?
  • Ist eine kürzere Lebenszeit des Artikels zu erwarten bzw. besteht dieser überwiegend aus Verschleißteilen ?
  • Was würde der Markt maximal für diesen Artikel gebraucht bezahlen ?

Natürlich sollte der Artikel günstiger sein wie ein vergleichbarer Neuware-Artikel.
Ein Artikel der bei Nutzung verschleisst hat eine grössere Wertminderung wie ein neuwertiger, noch markanter wird es wenn ein möglicher Verschleiss nicht gemessen oder erkannt werden kann, denn in diesem Fall geht der potentielle Käufer von einem großen Verschleiss aus.
Ein gutes Beispiel hierfür ist der Motor eines Autos.
Der Motor hat keinerlei Zähler der aussagt, wieviele Kilometer dieser schon gelaufen ist.
Klar kann man einen Motor öffnen, sich die Ventile etc. anschauen, eine Laufleistung hingegen kann nur geschätzt werden.
Anders sieht es beispielsweise bei modernen Festplatten aus.
Hier gibt es Programme welche genau die bisherige Laufzeit etc. ausgeben.

Ein anderer Faktor ist, ob der gebrauchte Artikel mit anderen , neuwertigen verglichen werden kann.
Hier wird natürlich der Preis des Neuware-Artikels als Maßstab genommen.

Jenachdem welche Faktoren wie zutreffen sollte der Preis einer B-Ware mindestens 15% unter dem der Neuware liegen.
Der "normale" Prozentsatz hingegen liegt bei 20-35%, in Ausnahmefällen auch bis 50%.
Nur wenn der Artikel nahezu nicht mehr nutzbar, quasi nutzlos ist, können auch Prozente bis 70% gegeben werden.

Wichtig ist natürlich auch, ob der Artikel auch bei Nichtnutzung im Laufe der Zeit an Wert verliert.
Gutes Beispiel hierfür hingegen sind Musik-CDs.
4 Wochen nach Erscheinen einer aktuellen Musik-CD kann man diese noch zu einem guten Preis verkaufen.
Dieser Preis sind jedoch 3 Monate nach Erscheinen schon ganz anders aus.



Fazit:
Der Verkauf von gebrauchten Artikeln über das Internet kann für beide Seiten, Verkäufer wie auch Käufer, ein lohnendes Geschäft sein.
Wichtig hierbei jedoch ist Ehrlichkeit seitens des Verkäufers und das richtige Verständnis des Käufers auf der anderen Seite.
Das Verständnis dafür, dass man keinen neuen sondern halt einen gebrauchten Artikel kauft.




 



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