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1 Tipps und Tricks zu mein eBay


Dieses Buch richtet sich ja primär an eBayer mit etwas Grunderfahrung, daher gehe ich auch davon aus, dass den meisten Lesern dieses Buches die Verwaltungsebene „mein eBay“ bekannt sein dürfte.


1.1 Tipps zum Wiedereinstellen von Artikeln


Es wird Ihnen nicht unbekannt sein, dass ein nicht-verkaufter-Artikel wieder eingestellt werden kann.

Erst werden die „normalen“ Gebühren berechnet, wird der Artikel beim 2. Versuch erfolgreich verkauft, so erstattet eBay eben diese Gebühren vom 2. Versuch wieder zurück


1.1.1 Wiedereingestellt und doch nicht wiedereingestellt


Bei eBay funktioniert leider nicht alles so, wie es funktionieren soll.

Normalerweise steht das Symbol für einen wiedereingestellten Artikel.

In der Liste der nicht-verkauften-Artikel erscheint das Symbol, damit Sie wissen, dass Sie diesen Artikel bereits einmal eingestellt und somit keinen Anspruch mehr auf ein 2. bzw. dann halt 3. kostenloses Einstellen haben.


Nun ist es aber so, dass man sich auf dieses Symbol nicht immer verlassen kann, sprich auch wenn das Symbol NICHT zu sehen ist, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dieser Artikel noch nicht wiedereingestellt wurde.


Lassen Sie es mich „beweisen“:


Bei dem „mittleren“ Artikel, also Artikelnummer beginnend mit 2791 ist kein zu sehen, sprich ich kann diesen Artikel wiedereinstellen.




Beim Versuch jedoch erhalte ich diesen Hinweis von eBay:



Aha ….

Wenn Sie nun hundertevon Artikeln haben, verspreche ich Ihnen, dass Sie diesen Effekt öfter haben werden.


Wie kann man nun verfahren , sprich wie trennt man die Spreu vom Weizen ?


Das ist einfacher, wie Sie denken mögen.


  1. Entfernen Sie alle Einträge aus mein eBay wo das Symbol zu finden ist !

  2. Nun klicken Sie auf (alles) und alle Einträge werden markiert

  3. Anschliessend klicken Sie auf Wiedereinstellen.

Nun glaubt eBay, Sie möchten alle markierten Artikel wiedereinstellen, aber keine Panik, das wollen wir natürlich nicht

  1. Nach einer kurzen Wartezeit öffnet sich in einem neuen Fenster die Liste aller Artikel welche Sie wiedereinstellen wollten bzw. welche Sie markiert hatten

  2. Nun öffnen Sie ein neues Browserfenster, öffnen dort ebenfalls mein-eBay

  3. Nun notieren Sie sich alle Artikelnummern bei welchen eBay sagt, dass keine erneute kostenlose Einstellung möglich ist

  4. Im zweiten Browserfenster markieren Sie nun diese Einträge und klicken wenn Sie fertig sind auf Löschen

  5. Nun haben Sie ein „sauberes“ mein-eBay mit nicht-verkauften-Artikeln, welche Sie wiedereinstellen können.


1.1.2 Geschickt sparen beim Wiedereinstellen von Artikeln


Ein nicht verkaufter Artikel ist nicht motivierend für den Verkäufer.

Da hat man Gebühren bezahlt und der Artikel wurde nicht verkauft, also mehr oder weniger ein Verlust für uns als Verkäufer.

Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass ein 2. Einstellen des Artikels keinen Erfolg bringen würde, so habe ich einen Tipp für Sie, wie Sie eventuell doch einen Nutzen aus diesem nicht verkauften Artikel ziehen können und zwar dann, wenn Sie einen neuen bzw. anderen Artikel neu einstellen möchten.


Verfahren Sie so, als wollten Sie den nicht verkauften Artikel wiedereinstellen.

Sobald Sie den Artikel vor sich sehen, können Sie diesen überarbeiten.

Sie können nun die Kategorie, die Artikelbezeichnung, die Artikelbeschreibung, kurzum: Sie können alles ändern !

Nun ändern Sie die gesamte Auktion so um und gestalten Sie diese dem neuen Artikel entsprechend !



1.1.3 Nicht jeden Artikel wiedereinstellen


WICHTIG: Stellen Sie nicht jeden Artikel wieder ein, sondern nur jene, von denen Sie glauben dass diese beim zweiten Anlauf doch einen Käufer finden werden !


1.2 Die mich-Seite – Möglichkeit für Infos pur


Sehr interessant und für jeden nutzbar ist die Möglichkeit sich bei eBay eine eigene Seite zu erstellen, die mich-Seite.


Bei der Gestaltung der mich-Seite lässt eBay einem nahezu freie Hand. Die mich-Seite hat den Charakter, über den Verkäufer und dessen Auktionen zu informieren.


1.2.1 Mich-Seite und gewerbliche Verkäufer


Gerade für gewerbliche Verkäufer stellt die mich-Seite eine gute Möglichkeit dar, pauschal über Rückgabe- und Widerrufsrechte sowie über die Zahlungsmodalitäten zu nutzen.


Viele eBay-Mitglieder kommen mit der Kaufabwicklung nicht so zurecht, vor allem natürlich die Neulinge.


Daher ist es auf jeden Fall ratsam, die Bankverbindung auch zusätzlich auf der mich-Seite zu publizieren, schliesslich hat man ja nichts zu verheimlichen, oder ?

Auf der mich-Seite eines gewerblichen Verkäufers sollten alle für den Käufer relevanten pauschalen Informationen verfügbar sein und darauf sollte auch in jeder Auktion hingewiesen werden.


Auch in den Zahlungshinweisen bei den Auktionen sollten Sie einen Spruch wie:

„Hinweise zu den Rückgaberichtlinien, wie zu dem Verkäufer, Versand- und Zahlungsmodalitäten finden Sie auf meiner mich-Seite.“ aufnehmen !

1.3 Bankkontodaten anzeigen lassen


Um eine möglichst schnelle und reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, sollten Sie dem Käufer die Möglichkeit einräumen, sofort nach Auktionsende Ihre Bankkonto-Daten zu erfahren.


In mein-eBay müssen Sie den Punkt Zahlungs-/Kaufabwicklungseinstellungen aktualisieren wählen.

Nun können Sie einstellen, dass Ihre Käufer die Kaufabwicklung nutzen können.






















Nun können Sie auch künftig, wenn Sie einen Artikel einstellen, Überweisung + nutzen.










Notizen:
















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