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1 Die Artikelbezeichnung – Mehr wie nur eine Überschrift


Die Artikelbezeichnung ist das wohl wichtigste Merkmal unserer Auktion.

Zum einen ist die Artikelbezeichnung der erste Text, den unser potentieller Käufer zu lesen bekommt und zum anderen ist es eben der Teil unserer Auktion, der bei einer Suchbegriffseingabe durchsucht wird.


Wie gerade erwähnt, ist ja die Artikelbezeichnung der Text, welcher durchsucht wird, wenn ein eBayer unter eBay einen Artikel sucht.


Die Artikelbeschreibung hingegen wird nur in die Suche eingeschlossen, wenn dies zuvor durch das Anhaken aktiviert wird.




Unsere Artikelbezeichnung sollte also folgende Aufgaben erfüllen:


1.1 Der Untertitel – Quatsch oder sinnvoll ?



Ziemlich neu bei eBay ist die Möglichkeit, jeder Auktion einen Untertitel zuzuweisen.



»Computer« für Zoppini/Nomination

EUR 1,11 

1

2Std 28Min

Computer CD-RW Brenner
48R / 12RW / 48X

EUR 17,06 

2

2Std 28Min


RESTPOSTEN COMPUTER HIFI HANDY + GINSUMESSER

EUR 6,80 

5

2Std 30Min


Ob diese Zeile nun Sinn macht oder nicht, lässt sich so einfach und pauschal nicht beantworten.

Fakt jedoch ist, dass diese Option kostenpflichtig ist und daher wirklich nur lohnend ist, wenn ein höherer Auktionsertrag zu erwarten ist.

Möchten wir also beispielsweise ein Buch versteigern, wo wir eventuell nur 1.50 € zu erwarten haben, so macht der Untertitel wenig Sinn.


Versteigern wir hingegen ein Auto oder aber einen Computer, wo die Artikelbezeichnung mit Ihren 55 Zeichen nicht ausreicht, wir dem potentiellen Käufer also mehr mitteilen möchten, so ist der Untertitel hingegen wieder sinnvoll.


WICHTIG: Wird über eBay mittels der Suchabfrage eine Auktion gesucht, so wird NUR die Artikelbezeichnung nach dem Begriff durchsucht, NICHT ABER der Untertitel !


Notizen:






1.2 Was gehört in die Artikelbezeichnung ?


Diese Frage könnte auch anders formuliert werden, nämlich:


Was gehört NICHT in die Artikelbezeichnung ?“


Wie schon anfangs mehrfach erwähnt, wollen wir natürlich zum einen mit der Artikelbezeichnung informieren und zwar darüber, was wir konkret zu versteigern haben.


Des weiteren möchten wir aber auch den Leser der Artikelbezeichnung neugierig machen, ihn also zum Aufruf unserer Auktion animieren.


Und last but not least müssen wir in die Artikelbezeichnung natürlich auch die Begriffe einbringen, die bei einer Artikelsuche interessant sein könnten.


1.2.1 Sinnlose Schlagwörter und Floskeln


Auch wenn wir den Leser unserer Artikelbezeichnung zum Aufruf unserer Auktion animieren möchten, so wollen wir nicht die Marktschreier-Methoden anwenden, wie man es bei eBay leider häufig sehen kann.


Hier einige Beispiele, wie man die 55 Zeichen der Artikelbezeichnung bzw. Teile davon verschwenden kann:


ANSCHAUEN

TOP-ANGEBOT

Ab 1 Euro

+++++TOP+++++

SUPER

NUR HEUTE


Aber auch andere Wörter mit denen einige eBayer Ihre Artikelbezeichnung zumüllen sind fast genauso sinnlos:


Schön

Süss

Gebraucht


Klar, diese Wörter haben den Sinn, den Artikel zu umschreiben, aber…


Ob etwas schön ist oder nicht, liegt immer im Auge des Betrachters, wie man so schön sagt, GESCHMACKSSACHE halt

Auch Bezeichnungen wie süss oder drollig sind sinnlos und nur platzraubend. Diese Begriffe werden meist von weiblichen Verkäufern benutzt und sind wie bereits erwähnt, ebenso nichtssagend.

Dass ein Artikel gebraucht ist stellt natürlich ein wichtiges Merkmal dar. Jedoch ist es vollkommen ausreichend, wenn dieser Umstand markant in der Artikelbeschreibung erwähnt wird.


Notizen:












Sinnvolle Schlagwörter

Wo Sonne ist, ist auch Schatten. Und wo es sinnlose Schlagwörter gibt, gibt es logischerweise auch sinnvolle Schlagwörter.

Es sind teilweise Abkürzungen und Begriffe, deren Bedeutung der Mehrheit der eBay-User jedoch bekannt ist.


1.2.1.1 OVP

OVP steht für OriginalVerPackung und bedeutet, wie der Name es schon sagt, dass der Artikel in der Verpackung des Herstellers geliefert wird.

OVP heisst aber nicht auch automatisch, dass der Artikel unbenutzt ist. Dies wird öfter durcheinander gebracht und verwechselt.

Stellen Sie sich vor Sie versteigern Ihre alte Stereoanlage von welcher Sie zufälligerweise noch den Karton im Keller gefunden haben.

Nichtsdestotrotz ist OVP ein wichtiges Merkmal für einen Artikel.


1.2.1.2 Neu

Neu ist ebenfalls ein sehr aussagefähiger Begriff.

In der Regel bedeutet Neu soviel wie unbenutzt, also ohne jegliche Gebrauchsmerkmale.

Neu kann aber auch die Bedeutung von aktuell haben.

Beispiel: Sie holen Sie eine Musik-CD welche erst heute erschienen ist. Auch wenn Sie diese bereits gehört haben, so ist diese doch immer noch neu, neu im Sinne von aktuell !


1.2.1.3 Neuwertig

Neuwertig ist ein Begriff der nicht unbedingt immer positiv aufgenommen wird, denn neuwertig sagt auch gleichzeitig aus, dass der Artikel bereits einmal in Benutzung war.

Neuwertig bedeutet zwar, dass diese Benutzung dem Artikel nicht anzusehen ist, dennoch ist sofort erkennbar, dass es sich um einen gebrauchten Artikel handelt.


1.2.1.4 Versandfrei

Immer interessant ist es für Käufer, wenn diese keine Versandkosten zu tragen haben.

Natürlich ist es nur interessant für den Verkäufer, wenn dieser keine Verluste dadurch hat, sprich die Versandkosten müssen im Artikelpreis einkalkuliert sein.


1.2.1.5 Unbenutzt

Natürlich sehr wichtig und eindeutig ist der Begriff „unbenutzt“.

Natürlich lassen sich einige Schlagwörter auch kombinieren, bsp.: „NEU und unbenutzt“


1.2.2 Informationen, Fakten, Daten


Das wichtigste natürlich was in die Artikelbezeichnung gehört sind Fakten.

Und zwar nur Fakten, die kaufentscheidend und POSITIV sind.

Negative Daten wie beispielsweise dass ein Artikel gebraucht ist, haben hier nichts verloren. Dass ein Artikel gebraucht ist kann man markant in der Artikelbeschreibung aufführen.

Überlegen SIE sich, was für SIE wichtig wäre, wenn SIE einen Artikel suchen würden, wie SIE ihn verkaufen möchten.



Notizen:












1.3 Tipps und Tricks zur Artikelbezeichnung


1.3.1 Vorsicht Platzverschwendung


Zum einen lässt sich natürlich wertvoller Platz in der Artikelbezeichnung damit verschwenden, dass man die zuvor angesprochenen sinnlosen Floskeln einsetzt.


Zum anderen wird aber auch häufig Platz verschwendet weil keine Abkürzungen verwendet werden.


Beispiele:


Anstatt und kann man schreiben & oder aber u.

Anstatt neuwertig kann man schreiben neuw.

Anstatt verschiedene kann man schreiben diverse oder aber versch.

Anstatt mehr kann man schreiben >

Anstatt weniger kann man schreiben <

Anstatt Garantie kann man schreiben Gar.


Teilweise lesen sich diese Artikelbezeichnungen mit solchen Abkürzungen zwar etwas umständlich, aber man darf davon ausgehen, dass der Grossteil der Leser die Bedeutungen der einzelnen Wörter kennt.


Unten sehen Sie mal am Beispiel zweier Sätze, wie viel Platz sich mit solchen Abkürzungen sparen lässt:


Verkaufe einen neuwertigen Computer mit verschiedenen Programmen. Der Rechner hat mehr wie 32 MB Arbeitsspeicher und der Käufer erhält auch eine Rechnung (Garantie). (165 Zeichen)


Verk. einen neuw. Computer & diversen Progr. Der Rechner hat > 32 MB RAM & der Käuf. erhält eine Rng (Gar.). (109 Zeichen)


1.3.2 Singular und Plural – Einzahl und Mehrzahl


Nur wer ungefähr die Suchweise von eBay versteht kann sich dies auch zunutze machen.


Machen Sie sich mal die Mühe und suchen unter eBay nach dem Begriff AUTOS.


Nun machen Sie sich den Spass und suchen nach dem Begriff AUTO.


Sie werden feststellen, dass die Suchergebnisse von AUTOS bei der Suche nach dem Begriff AUTO nicht auftauchen, obwohl doch der Teil AUTO in AUTOS vorkommt. Das ist zwar etwas verwunderlich, aber wenn man diesen Umstand kennt so kann man agieren und reagieren !


Auch wenn Sie nur einen Artikel zu verkaufen haben, kann es natürlich interessant sein, auch den Plural in die Artikelbezeichnung mit einzubringen, sprich wenn Sie nur EIN BUCH zu versteigern haben, verbietet es Ihnen keiner den Begriff BÜCHER mit aufzunehmen !


Ganz extrem wird es natürlich , wenn Sie mehrere Autos zu verkaufen haben, sagen wir mal beispielsweise von Matchbox.

Sie haben eine kleine Serie von beispielsweise 5 Autos der Matchbox-Serie.

Nun gibt es jemanden bei eBay, der aber NUR ein Auto sucht, welches aber bei Ihren 5 Autos dabei ist.

Diese Person würde nun bei der Suche in eBay bestimmt NICHT Autos, sondern Auto eingeben.

Ihre Auktion hingegen könnte für diese Person ja interessant sein, weil eben dieses Auto ja in Ihrer Serie enthalten ist.


Also: Nach Möglichkeit Einzahl und Mehrzahl verwenden !


WICHTIG: Wenn Sie nur ein Buch zu versteigern haben aber den Begriff Bücher in Ihrer Artikelbezeichnung verwenden, so muss in der Artikelbeschreibung hingegen markant erkennbar sein, dass der Käufer hier nur EIN Buch ersteigert und nicht mehrere !



Notizen:




1.3.3 Absichtliche Rächschraibfäler


Fast schon kein Geheimnis mehr und auch schon in meinem ersten Buch erwähnt ist die Tatsache, dass es häufig sinnvoll ist absichtliche Rechtschreibfehler einzubauen.


Die Ursache dass Rechtschreibfehler so interessant sein können sind vielfältig:


  1. Häufig vertippt man sich bei der Eingabe eines Suchbegriffes, Buchstaben werden veschlukt.

  2. Einige Markennamen wie Hewlett Packard oder aber Sony-Ericson sind so kompliziert, dass nicht jeder die korrekte Schreibweise kennt

  3. Last but not least gibt es auch Menschen wie mich, die nicht vollständig der deutschen Rechtschreibung mächtig sind


Aber es gibt auch einfachere Beispiele für gern falschgeschriebene Begriffe und Markennamen:


Tuper anstatt Tupper

Simens anstatt Siemens

Handi anstatt Handy

Schreibmaschiene anstatt Schreibmaschine

Penzium anstatt Pentium

Toschiba anstatt Toshiba

Mitsubischi anstatt Mitsubishi


Machen Sie sich selber einmal den Spass und suchen Sie bei eBay nach Tuper, Schreibmaschiene oder Mitsubischi.

Gerade diese Begriffe sind bei eBay oft in dieser Schreibweise vorzufinden !


Wenn also Sie nun einen Tupper-Artikel zu versteigern haben, so schreiben Sie auch ruhig Tuper in Ihre Artikelbezeichnung, dies sichert Ihnen einige Aufrufe Ihrer Auktion !


Schauen Sie sich auch ruhig bei eBay um und finden Sie heraus, wie welcher Begriff gerne falsch geschrieben wird.

Die oben aufgeführte Liste nämlich könnte man nahezu unendlich fortsetzen.


Wichtig #1: Sollten Sie als Verkäufer zu dem Personenkreis gehören, der nicht unbedingt immer die richtigen Schreibweisen findet, sprich sollten Sie selbst mit der Rechtschreibung Probleme haben, so nehmen Sie sich mit Ihrer Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung etwas Zeit, denn auch wenn es sinnvoll ist einen Begriff in falscher Schreibweise aufzunehmen, so sollte der Begriff jedoch natürlich AUCH in richtiger Schreibweise aufgeführt werden !


Wichtig #2: Auch wenn in dem betreffenden Artikel noch einmal separat darauf eingegangen wird, so sei doch schon einmal an dieser Stelle erwähnt, dass es auch sinnvoll ist in der Artikelbeschreibung falsche Schreibweisen, sprich Rechtschreibfehler einzubauen.



1.3.4 „Ähnlich wie…“ oder „vergleichbar mit…“


Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Handy der Marke Sony-Ericson zu versteigern, welches in Funktionalität einem Nokia-Handy ähnelt, sprich das gleiche kann.


Wenn Sie nun eine Floskel wie „ähnlich Nokia 3310“ in Ihre Artikelbezeichnung aufnehmen so kommen NICHT NUR die Personen auf Ihre Auktion welche ein Sony-Ericson suchen, NEIN auch die Personen welche als Suchbegriff NOKIA eingegeben haben werden Ihre Auktion sehen.


WICHTIG: Sollte sich eine der beteiligten Namen, in unserem Falle Nokia, auf den Schlips getreten fühlen, weil Nokia sich nicht mit Sony-Ericson vergleichen lassen möchte, so kann dies bedeuten dass Ihre Auktion vorzeitig beendet wird oder aber eine der beteiligten Parteien, sprich Sony-Ericson oder Nokia sich bei Ihnen meldet. Mittlerweile sind in Deutschland zwar die Regelungen bezüglich vergleichender Werbung gelockert worden, trotzdem darf und kann ich zu diesen Aspekten hier keine Stellung nehmen.

Also zu deutsch: In einer Auktion Pflaumen mit Kirschen zu vergleichen kann auch rechtliche Folgen haben.

Einige Firmen haben sogar mittlerweile eigene Abteilungen die nichts anderes zu tun haben, wie den ganzen Tag eBay-Auktionen zu betrachten und darauf zu achten, dass deren Image nicht verletzt oder angekratzt wird.

Zudem gibt es in Deutschland ja Artikel, welche nicht über den normalen Handel, sondern über Verkaufsveranstaltungen zu erhalten sind, ein Beispiel hierfür beispielsweise ist Partylite.

Diese Firma beispielsweise lässt regelmässig Auktionen entfernen, wenn der Begriff Partylite ohne Urheberangabe bzw. Rechtsvermerk genannt wird. Auf dieses Thema wird auch später nocheinmal eingegangen.


1.3.5 Gebrauchte und defekte Artikel


Ein nicht unerheblicher Anteil der bei eBay versteigerten Artikel ist gebraucht oder sogar defekt.

Wenn Sie sich die vorhergehenden Kapitel durchgelesen haben so werden Sie sich jetzt schon fragen, wie Sie die ganzen Tipps und Tricks in den 55 Zeichen der Artikelbezeichnung verwirklichen können.


Und daher sei an dieser Stelle erwähnt, dass es nicht zwingend notwendig ist, in der Artikelbezeichnung zu erwähnen, dass ein Artikel gebraucht oder defekt ist.


Sie sollten sich immer vor Augen halten: Auch wenn ein Besucher Ihrer Auktionsseite mit dem defekten Artikel den Sie dort versteigern nichts anfangen kann, so hat dieser jedoch eventuell Interesse an einem Ihrer anderen Artikel !


Wichtig: Sollten Sie in der Artikelbezeichnung nicht erwähnen dass der Artikel gebraucht oder aber defekt ist, so sollten Sie dies markant und offensichtlich in der Artikelbeschreibung machen.

Bei defekten Artikeln sollten Sie um Missverständnisse zu vermeiden dies sogar mehrfach erwähnen, beispielsweise zusätzlich am Ende der Artikelbeschreibung.


1.3.6 Gewerbetreibende


Alle Verkäufer unter eBay welche gewerblich tätig sind haben natürlich auch andere Möglichkeiten.

Viele Käufer bevorzugen gewerbliche Verkäufer, da man hier als Käufer die gesetzlichen Rechte in Anspruch nehmen kann.


Nun haben Sie natürlich als gewerblicher Verkäufer die gleichen 55 Zeichen in der Artikelbezeichnung zu Ihrer Verfügung wie auch ein privater Verkäufer, jedoch können Sie den Verkäufer mit dem Hinweis „Rechnung“ locken.


1.3.7 Mehrere gleichartige Artikel


Ein weiterer Sonderfall, der auch wiederum überwiegend gewerbliche Verkäufer trifft, ist, wenn Sie einen Artikel mehrfach zu verkaufen haben, dies aber nicht in einer Powerauktion machen möchten.


Ob eine Artikelbezeichnung gut und effektiv ist, merkt man erst wenn die Gebote sich stappeln oder aber man auf dem Artikel sitzen bleibt.


Wenn Sie beispielsweise ein und den gleichen Artikel mehrfach versteigern möchten so spielen Sie ruhig ein bisschen mit der Artikelbezeichnung, sprich stellen Sie den Artikel mit mehreren Varianten der Artikelbezeichnung ein.


Ersetzen Sie dort ein Wort durch ein anderes, dafür fügen Sie ein anderes Wort hinzu usw.


Sie selber können dann später den Erfolg erkennen, nämlich welcher Artikel mit welcher Artikelbezeichnung am besten verkauft wurde.


1.3.8 Ein Artikel in verschiedenen Variationen


Was natürlich auch vorkommen kann ist, dass Sie einen Artikel in verschiedenen Variationen oder mit verschiedenen Motiven zu versteigern haben. Die Artikelbezeichnung jedoch ist für Sie ja auch später bei der Abwicklung wichtig, denn aufgrund dieser Artikelbezeichnung sollten Sie ja sofort erkennen, welchen Artikel Sie nun zu versenden haben.


Nehmen wir als Beispiel an, Sie haben Handy-Covers zu versteigern mit verschiedenen Motiven, sagen wir Sie bieten diese Covers in 5 verschiedenen Motiven an.


Nun könnten Sie natürlich schreiben:


„Handycover Sonnenaufgang“

„Handycover Delfin“

usw.


Möglich wäre aber auch


„Handycover……….#1“

„Handycover……….#2“


Bei dieser Variante müssen Sie natürlich wissen, dass sich hinter #1 das Motiv Sonnenaufgang und hinter #2 das Motiv Delfin und hinter #5 das Motiv …… befindet.




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