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1 Reich werden mit eBay – Gewerblich handeln bei eBay

Also wer mit eBay reich werden möchte, der muss entweder ein unheimlich gewinnbringendes Konzept oder aber sehr gewinnbringende Artikel haben.


Oft lese ich von einem „3000-Euro-Geheimnis“ bei eBay.


Super, vor allem lese ich dieses immer bei Verkäufern mit 50 oder weniger Bewertungen die eben dieses 3000 Euro-Geheimnis für einen Startpreis von 1 Euro bei eBay offerieren.


Ich halte diese Angebote für sehr ominös, denn wer ein 3000-Euro-Geheimnis kennt hat es wohl nicht nötig, Auktionen bei eBay für einen Euro einzustellen.


Außerdem ist das ganze eh Schabernack, weil ein Geheimnis keines mehr ist, wenn mehrere es kennen.


Kann ja auch sein, dass diese 3000 Euro durch den Verkauf des ebooks kommen, aber bei 50 Bewertungen geht das rein rechnerisch auch nicht auf.


Ich möchte hier kurz die Aspekte des gewerblichen Handelns bei eBay aufzeigen und eventuell auch Möglichkeiten vorstellen, die Sie nutzen können.


1.1 Ab wann gewerblich, bis wann privat ?

Nungut, diese Frage könnte einfach beantwortet werden:

„Bis das Finanzamt Sie anschreibt, weil Sie einen gewerblichen Charakter darstellen“

Damit ist Ihnen natürlich nicht geholfen.


Da kursieren Thesen wie:

„Ein Gegenstand muss sich mindestens 1 Jahr in Ihrem Besitz befinden“

Wenn Sie diesen Gegenstand dann verkaufen, ist dies privat, so ist der Konsens dieser These.


Super. Dann kaufe ich heute einen Riesenposten an 17 Zoll Monitoren auf, diese lassen sich auch nächstes Jahr noch verkaufen.

Nun lasse ich die Geräte ein Jahr im Keller stehen und verkaufe diese dann als privat.


Ich kenne ja die Naivität deutscher Finanzämter nicht, jedoch glaube ich nicht, dass dies so einfach und pauschal zu beantworten ist.

Wenn Sie wirklich nur gebrauchte Sachen aus Ihrem Haushalt oder meinetwegen auch von Ihren Bekannten verkaufen so hat dies wenig mit gewerblichen Tätigkeiten gemeinsam.


Wenn Ihre Auktionen jedoch von Neuwaren überquellen so kann dieses natürlich relativ eindeutig als gewerbliche Tätigkeit interpretiert werden. Eben hier so ja diese These mit dem 1 Jahr im Besitz usw. ansetzen.

Ganz extrem und sehr eindeutig ist es natürlich auch, wenn Sie von einem Artikel mehrere Stücke zu verkaufen haben.

Kaum einer hat beispielsweise ein und dasselbe Buch 10 mal in seinem privaten Schrank stehen.

Und wenn Sie dann noch gezielt einkaufen um gezielt zu verkaufen so ist hier kein Interpretationsspielraum mehr vorhanden:

SIE SIND DANN GEWERBLICH TÄTIG bzw. SOLLTEN ES GEWERBLICH ANMELDEN !


1.1.1 Das Gewerbe – Nachteile und Vorteile


Also vorab gesagt, Vorteile genießen Sie wenig wenn Sie gewerblich handeln.

Je nach Gemeinde müssen Sie sich für 15-35 Euro einen Gewerbeschein holen und sich entscheiden, ob Sie Umsatzsteuer abführen möchten oder nicht.

Bis zu einer bestimmten Einkommensgröße sind Sie nicht verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen, weitere Informationen erhalten Sie jedoch bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Dann jedoch haben Sie natürlich auch nicht die Option, Vorsteuer geltend zu machen.

Vorteile sind lediglich, dass Sie natürlich zu Großhandelskonditionen einkaufen können und mit ruhigem Gewissen verkaufen dürfen.

Die Nachteile sind etwas dominierend, sollten aber nicht unbedingt abschrecken:



1.2 Für Arbeitslose interessant: Die ICH-AG


Wenn Sie arbeitslos bzw. wie das Arbeitsamt es nennt: arbeitssuchend sind, so könnte es für Sie interessant sein, die Förderungen des Arbeitsamtes in Anspruch zu nehmen.


Interessant ist dies jedoch nur, wenn Ihre Einkünfte aus eBay ca. 160 Euro weit überschreiten würden und Sie weniger wie 300 Euro an Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld erhalten, denn bis zu einem gewissen Satz dürfen Sie ja neben Ihren Leistungen vom Arbeitsamt dazuverdienen.


Die Förderung der ICH-AG, also dem Existenzgründerzuschuss erschliesst sich über den Zeitraum von 3 Jahren.


Im ersten Jahr erhalten Sie 600 Euro, im zweiten 360 Euro und im dritten nur noch 240 Euro.


Hört sich viel an, ist auch ne Menge Geld, denn alles addiert ergibt eine Förderung von : 14400 Euro


Aber die Kosten die auf Sie zukommen sind auch nicht ohne.


Sie sind verpflichtet Beiträge zur Rentenversicherung zu tragen.

In Westdeutschland beträgt dieser ungefähr 232 Euro, in Ostdeutschland 194 Euro.


Desweiteren müssen Sie sich selbst krankenversichern.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden Ihnen vergünstigte Sätze bzw. eine günstige Pauschalgebühr anbieten.

Jedoch nur während des Bezuges der Förderungen vom Arbeitsamt und auch nur solange, bis Sie einen bestimmten Satz an Einkommen nicht überschreiten.


Für Ihre gesetzliche Krankenkasse müssen Sie grob 170-190 Euro kalkulieren (inkl. dem Beitrag zur Pflegeversicherung).


Bei den privaten Versicherungen könnte sich ein alleinstehender Selbständiger günstiger stehen, diese jedoch wird mit der Zeit bzw. steigendem Alter auch teurer. Als Familienversicherung ist eine private Krankenversicherung nahezu nicht tragbar.


Ich kann Ihnen nur raten, sich beim Arbeitsamt zu erkundigen, zumal es auch noch ein anderes Modell der Förderung gibt.



Notizen:



















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