Abmahnungen rund um den Shop

"Wer heute mit einer Webseite in das Netz der Netze geht steht schon mit einem Fuß im Gefängnis"

Solche und ähnliche Sprüche sind allseits bekannt.

Tatsache ist, dass dies wirklich zutreffend ist.
Schon mit einer privaten Webseite, welche keinerlei kommerziellen Hintergrund verfolgt, kann man Post mit dem Inhalt einer Abmahnung oder aber Unterlassungserklärung bekommen.
Wer einen Internetshop betreibt hingegen hat natürlich die Vorgaben für private und gewerbliche Seiten zu erfüllen und zudem die für das Verkaufen über das Internet.
Zu deutsch: Wer einen Shop betreibt kann in mehr Abmahnfallen tappen als jemand welcher eine private Webseite in das Netz gestellt hat.

Ich bitte zu beachten, dass der

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dieses Artikels kein Jurist ist.
Daher sind die hier getroffenen Aussagen unverbindlich und nicht als juristische Beratung zu sehen.
Dieser Artikel ersetzt NICHT den Rechtsanwalt - Dieser sollte bei Unklarheiten auf jeden Fall kontaktiert werden !

Was ist eine Abmahnung ?

Eine Abmahnung ist eine Festellung eines Verstosses gegen geltenes Recht oder geltene Regeln.
Die Abmahnung erklärt also, was man falsch gemacht hat und fordert zudem auf, dies zu korrigieren.
Das bedeutet zu deutsch: Man hat etwas falsch gemacht oder aber etwas nicht gemacht, wird darauf hingewiesen und aufgefordert, es künftig bzw. per sofort anders zu machen.

Wer mahnt ab, wer darf abmahnen ?

Heutzutage ist es so, das Hinz und Kunz sowie Meier und Müller abmahnen.
Böse Stimmen behaupten sogar, es gäbe Menschen die auschliesslich von Abmahnungen bzw. der Kostenbegleichung leben.
Eigentlich darf jeder abmahnen, dessen Rechte verletzt worden sind oder der durch unlautere Methoden benachteiligt ist.
Wenn Sie beispielsweise sich die Mühe machen, für Ihre Produkte eigene Fotografien anzufertigen so liegen die Rechte dieser Abbildungen bei Ihnen - Wer diese Abbildungen ohne Ihre Zustimmung verwendet verletzt Ihr Urheberrecht.
Wenn Sie einen Shop betreiben, in welchem Sie Elektroartikel verkaufen und vergessen die Widerrufsbelehrung einzubinden ist es jedoch fragwürdig, ob Sie ein Shopbetreiber mit Inhalt Modeartikel abmahnen darf.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, so lassen Sie die Gültigkeit bzw. Rechtswirksamkeit auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt prüfen !

Was kostet eine Abmahnung, wer trägt die Kosten ?

Da die Abmahnkosten in der Regel dominant aus den Rechtsanwaltskosten bestehen, richtet sich die Höhe dieser Kosten nach dem Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bzw. dementsprechend nach dem Streitwert.

Was wird abgemahnt, was darf abgemahnt werden ?

Pauschal lässt sich sagen, dass Sie abgemahnt werden dürfen, sobald Sie die Rechte anderer verletzten, gegen geltendes Recht verstossen oder aber sich unlauter Ihren Mitbewerbern gegenüber bevorteilen.
Auch hier gilt der Hinweis, dass Sie im Falle einer Abmahnung Rechtsbeistand suchen sollten !

Häufige Fehler und Abmahnpunkte

Wie schon anfangs erwähnt will, nein darf, der Autor hier keine Rechtsberatung geben.
Vielmehr werden hier Punkte und Aspekte aufgeführt, die zu einer Abmahnung führen könnten

Tipps für die Wahl des Domainnamens

  • Der Domainname, also beispielsweise www.muellers-shop.de, soll gleich mehrere Zwecke erfüllen und Ziele verfolgen.
  • Der Domainname soll sofort Auskunft geben, was den Besucher erwartet.
  • Der Domainname soll zudem so aufgebaut sein, dass er in Suchmaschinen möglichst weit oben, sprich am Anfang, auftaucht.
  • Der Domainname soll eventuell auch nicht interessierte dazu animieren, die Webseite zu besuchen.
Fragwürdige Dommainnamen
wwww.waschmaschinenvertrieb-muenchen.de

Wenn Sie sich sicher sind oder nachweisen können, dass Sie der grösste Verkäufer von Waschmaschinen in ganz München sind, sollte diese Domainwahl kein Problem darstellen.
Wenn Sie jedoch ein Ladenlokal haben in der sich 4 Waschmaschinen tummeln wäre vielleicht ein anderer Domainname, wie z.B. www.waschmaschinenvertrieb-mueller.de vorteilhafter

www.michael-schumacher-shop.de

Auch wenn Sie das Glück haben sollten, den Namen Michael Schumacher zu tragen, so sollten Sie vorab prüfen ob dieser Name nicht in irgendeiner Art und Weise geschützt ist.
Oft gab es bereits Klagen von Rechteinhabern mit deren "Namens-Vettern".

www.ibay.de oder aber www.ammazon.de

Aufgrund der möglichen Verwechslungsgefahr sind solche Namen ebenfalls zu vermeiden.

In der Praxis werden solche und ähnliche "Verschreiber" meist als Brückseiten genutzt, das heisst der Besucher sieht eine Seite mit ganz anderem Inhalt bzw. wird auf andere Seiten verwiesen.

www.edhardy-artikelshop.de

Oft ist es so, dass das Sortiment eines Internetshops auf nur wenige Hersteller bzw. Marken begrenzt ist.

Auch gibt es Marken die meist nur allein vertrieben werden, beispielsweise Tupper, AMC, Vorwerk etc.

Zum einen ist es so, das einige Rechteinhaber genau den erlaubten Vertriebsweg vorgeben.

Die Firma "Partylight" beispielsweise sieht es nicht gern, wenn deren Vertriebsmitarbeiter die Produkte über das Internet vermarkten bzw. verkaufen.
Hier ist es nicht erwünscht, dass der Verkäufer die Bezeichnung "Partylight" in seinen Domainnamen mit aufnimmt.

Es ist auch ein Irrtum, dass wenn man ein Vertriebsabkommen oder vertragliche Vereinbarungen mit dem Hersteller/Distributor hat, die Markennbezeichnungen im Domainnamen automatisch verwenden darf.

Wenn Sie also einen modischen Internetshop betreiben, wo überwiegend Artikel von EdHardy vertrieben werden, holen Sie sich vorher die schriftliche Genehmigung bzw. Zustimmung ein !

Tipps zu Shop-Gestaltung

Wer seinen Shop richtig gestaltet, wichtige Hinweise an die korrekte Stelle setzt, der muss sich vor Abmahnungen nicht fürchten.

AGB - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Im Vergleich zum Widerrrufsrecht nicht verbindlich jedoch vorteilhaft ist es, wenn man die AGB in die Webseite einsetzt.
Noch besser, wenn diese während des Bestellvorganges einsehbar sind.

Impressum

Jeder Webseitenbetreiber, egal welchen Inhalt die Seite hat, sollte ein Impressum einbinden.
Im Unterschied zu privaten und nicht kommerziellen Webseiten hingegen gibt es für Shop- und andere gewerbliche Seiten genaue Vorgaben, was in das Impressum zu schreiben ist.
Die postialische Anschrift ist selbstverständlich ebenso wie der Name des Betreibenden bzw. Verantwortlichen.
Oft wird im Impressum zwischen dem Betreiber der Webseiter und dem Ersteller der Webseite unterschieden.
Welche Angaben Sie in Ihrem Impressum machen sollten, wie z.B. Handelsregistereinträge, Umsatzsteuer-ID erfahren Sie beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Widerrufsbelehrung

Bereits VOR Vertragsabschluss, also bevor der Käufer seinen Bestellvorgang bestätigt, mus auf das Widerrufs- und Rückgaberecht hingewiesen werden.
Dies ist in IHREM wie auch im Interesse des KÄUFERS, denn wird der Käufer garnicht, falsch oder zu spät auf sein Widerrufsrecht hingewiesen, so ist die Frist nicht an die üblichen 14 Tage gebunden !

Preisangaben

Die Angabe von Preisen wird durch die sogenannte Preisangabenverordnung geregelt.
Kurz und knapp kann man sagen, dass es bei der Auszeichnung von Preisen keine Unklarheiten geben sollte und die Preise auch der Wahrheit entsprechen sollten.
Auch wenn es in einem Internetshop für Endkunden selbstverständlich ist, dass die hier angegebenen Preise Bruttopreise, also inkl. Mehrwertsteuer sind, so sollte dies im Shop jedoch erkennbar sein.
Auch fragwürdig ist es, Gebühren und Kosten der Zahlungsart auf den Käufer zu übertragen.
Bezahlt der Käufer beispielsweise mit PayPal, so erhält der Verkäufer nicht den vollen Betrag.
PayPal behält eine sogenannte Provision bzw. Gebühr ein.
Klar ist es für einen Shop-Betreiber nahezu unmöglich, für Artikel verschiedene Preise gemäss der Zahlungsart zu machen.
Also es ist quasi unmöglich einen Shop aufzubauen, in dem die Preise für PayPal-Zahler, Überweiser und Zahler per Kreditkarte unterschiedlich sind.
Aber einige Shop-Betreiber sind natürlich schlau und legen diese Gebühren, zumindest ansatzweise, dann auf die Versandkosten um.

Jugenschutz

Wer mit Erotikprodukten oder Alkohol handelt sollte sich erkundigen, wie der Zugang zur Webseite eingerichtet werden sollte.
Natürlich sollten in bestimmten Fällen den Jugendlichen der Zugang verweigert werden.

Datenschutz

Dass Sie die Daten des Kunden nicht weitergeben sollte selbstverständlich sein.
Ebenso so selbstverständlich hingegen sollte es sein, dass der Kunde darauf hingewiesen wird ob und in welchem Rahmen welche Daten erfasst und gespeichert werden.
Wenn Informationen aus externen Quellen wie der Creditreform oder aber der Schufa benötigt werden, so ist der Kunde natürlich vorher darauf hinzuweisen und um Zustimmung zu bitten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar in der Firma ein Datenschutzbeauftragter zu bestimmen.

Metatags, verstecker Text und Adwords

Eigentlich gehört dieses Thema zum Kapitel Domainname.
Metatags sind Informationen für Suchmaschinen, die der Besucher der Webseite regulär nicht sieht.
In Metatags werden zum Beispiel die Suchwörter aufgenommen, unter welchen man in einer Suchmaschine gefunden werden will.
Auch hier gibt es Vorgaben.
Dem Automobilhersteller Volkswagen wäre es nicht unbedingt recht, wenn ein anderer Automobilhersteller den Begriff "Volkswagen" in die Metatags mit aufnimmt.
Ein weiterer Trick ist es, auf einer Webseite mit schwarzem Hintergrund schwarzen Text zu verstecken.
Hier verhält es sich ähnlich.
Man sollte wirklich nur Begriffe und vor allem Eigennamen und Markennamen verwenden, wenn man zum einen keine Rechte verletzt und die Webseite sich wirklich damit beschäftigt.

Grafiken, Abbildungen und Produktbeschreibungen

Wie schon vorher erwähnt ist es so, dass der Ersteller einer Beschreibung oder einer Abbildung die Rechte an der Nutzung dieser Beschreibung und Abbildung hat.
Natürlich ist es einfach, wenn man Fernseher der Marke TOSHIBA verkaufen möchte, auf die Webseite von TOSHIBA zu gehen und deren Fotografien herunterzuladen und in die eigene Seite einzubinden.
Es ist und bleibt aber so, dass die Rechte des Fotos von dem TOSHIBA Fernseher beim Rechteinhaber liegen.
Genauso ist die Situation bei Artikelbeschreibungen.
Hier wird einfach ein Text von einer anderen Seite in die eigene kopiert.
TIPP:
Viele Hersteller und Produzenten haben einen eigenen B2B oder aber Pressebereich.
Die Produktbeschreibungen und Abbildungen hier dürfen meist uneingeschränkt oder aber mit geringen Auflagen verwendet werden !

Links und Verweise auf andere Seiten

Regulär sollte es kein Problem sein, wenn Sie eine "saubere und seriöse" Webseite betreiben, dass Sie auf diese linken bzw. verweisen.
Optimal wäre es natürlich, wenn Sie den Webseitenbetreiber darüber informieren oder aber im Zweifelsfalle die Zustimmung verlangen.
Ein anderer Aspekt ist die Haftung.
Ob und wie weit Sie für externe Verweise haften sollten Sie bei einem Anwalt klären lassen.
Ggf. ist dieser auch in der Lage, für Sie einen sogenannten "Disclaimer", einen gültigen Haftungsausschluss zu formulieren

Artikelbeschreibungen und Aussagen

Artikelbeschreibungen sollten natürlich der Wahrheit entsprechen, Mängel dürfen nicht bewusst verschwiegen oder verschleiert werden.
Für bestimmte Artikelgruppen gibt es auch Vorgaben, was, wie, wo genannt werden muss.
Wenn Sie beispielsweise Fernseher verkaufen so haben Sie die Bildschirmdiagonale in CM anzugeben.
Wenn Sie Elektrogrossgeräte verkaufen so sind die Verbrauchsklassen anzugeben.
Vorsichtig hingegen sollten Sie mit Bemerkungen wie
"Diese Waschmaschine ist besser als die Waschmaschine von MEDIA MARKT"
sein.
Wenn Sie ein SAMSUNG Handy verkaufen, so sollten Sie auch nicht erwähnen, dass dieses vom Leistungsumfang her ähnlich einem bestimmten NOKIA Handy ist.
Wenn Sie Ihre Artikelbeschreibung sachlich und objektiv gestalten brauchen Sie sich in diesem Punkt um Abmahnungen keine Gedanken zu machen

Webdesign / Webseitengestaltung

  • Ihr Shop sollte optisch ansprechend und einfach bedienbar sein.
  • Der Kunde sollte sofort wissen wie und wo er was findet.
  • Der Kunde soll sich wohlfühlen.
Also gestalten Sie Ihre Webseite nach diesen Vorgaben.
Beachten Sie aber, dass auch ein Design oder aber Webseiten-Aufbau geschützt sein kann.
Die technischen Hilfsmittel machen es heute einfach, komplette Designs von Webseiten zu kopieren.
Ob aber AMAZON, eBay und Co. davon begeistert sein werden, wenn Sie deren Seite "kopieren" oder aber nachahmen bleibt zweifelhaft.

Angaben zu Versandart, Versandkosten, Zahlungsarten, Bestellverlauf
Auf Ihrer Webseite sollte erkennbar sein, wer der Verkäufer ist.

Impressum

Auch die Rechte und Pflichten des Käufers sollten klar geregelt sein.
Hier greift die Widerrufsbeleherung bzw. das Rückgaberecht und ggf. die AGB
Aber der Käufer sollte auch vor Vertragsabschluss informiert sein, welche Versandkosten er zu tragen hat, wie der Versand erfolgt, wie der Bestellverlauf aussieht und welche Möglichkeiten der Zahlung der Käufer hat.

Beliebte Fehler, Irrtümer und Halbwahrheiten

Die häufigsten Fehler eines Internetshops findet man meist in der Widerrufsbelehrung, in den AGBS oder aber dem Impressum.
Das WWW hat sich zu einem "Klein-Chicago" entwickelt.
Viele Webseitenbetreiber scheuen die Kosten eines Anwalts und basteln sich eigene AGBS und Belehrungen.
Natürlich sind diese meist weniger verbraucherfreundlich und meist auch nicht zulässig.

Gewährleistung und Garantie

Sie als Verkäufer sind der Ansprechpartner für den Kunden.
Klauseln wie "Die Gewährleistung wird durch den Hersteller übernommen" mögen Sie zwar emotional entlasten, befreien Sie aber nicht automatisch von Ihren Pflichten.
Dass die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder aber Verkäufers ist, sollte Ihnen bekannt sein.
Auch, dass Sie Gewährleistung geben müssen, diese aber einschränken dürfen.
Sprüche wie "Der Verkauf dieses Artikels erfolgt unter Auschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche" sollte also vermieden werden.

Unfreie Lieferungen
"Unfreie Lieferungen werden durch uns nicht angenommen."
Es ist nachvollziehbar, dass es mehr als unwirtschaftlich ist, unfreie Einsendungen des Kunden anzunehmen.
Ablehnen sollten Sie dieses jedoch nicht

Alle Angaben sind unverbindlich
Floskeln wie "Diese Angaben sind unverbindlich" können je nach Zusammenhang ungültig sein.
Wenn Sie beispielsweise die Leistung und Qualität eines Artikels beschreiben können Sie dieses mit einer solchen Floskel nicht einschränken.

Hinsendekosten werden beim Widerruf nicht erstattet
"Die Hinsendekosten werden bei einem Widerruf nicht erstattet."
Solche und ähnliche Aussagen sind in einigen Shop zu lesen.
Tatsache jedoch ist, dass dem Kunden sämtliche Versandkosten, also die Hin- und Rücksendekosten, erstattet werden sollten.
Bei Artikeln mit einem Warenwert unter 40 Euro gibt es hingegen besondere Regelungen.

PayPal-Zahlungen werden bei Widerruf über PayPal erstattet
Diese Regelung stösst bei vielen Käufern auf Unmut, hätte man das Geld doch lieber auf seinem Girokonto.
Tatsache jedoch ist, dass es einen Käufer- und Verkäuferschutz bei PayPal gibt.
Der Verkäufer hat zum einen den Versand der Ware und im Falle eines Widerrufs die Rückerstattung des Geldes nachzuweisen.
Bei einer Banküberweisung ist dies nur bedingt möglich, daher dürfen oder sollen sogar PayPal-Zahlungen über PayPal zurück erstattet werden.

Der Käufer erklärt sich einverstanden mit....
Einige Shops verknüpfen den Bestellvorgang mit anderen davon unabhängigen Vorgängen.
Wer beim Bestellvorgang schreibt
"Der Käufer erklärt sich einverstanden den Newsletter per email zu erhalten"
sollte dies als Option darstellen.
Zu deutsch der Käufer sollte die Möglichkeit haben dem zu widersprechen bzw. seine Einwilligung NICHT zu geben.

Der Käufer verzichtet auf sein Widerrufsrecht
Ja, so einfach kann es sein.
Man erklärt dem Käufer einfach, dass dieser mit einer Bestellung akzeptiert, das er kein Widerrufsrecht hat.
Wer solche oder ähnliche Klauseln aufnimmt wird sich sicherlich über Post von Anwälten freuen dürfen.
Es gibt Branchen bzw. Artikel wo die Widerufsrechte eingesc hränkt werden können, dieses sollte aber vorab durch einen Anwalt geprüft werden.

Bestellen Sie heute und nehmen Sie automatisch an unserem Gewinnspiel teil
Viele Webseiten- und Shop-Betreiber veranstallten Gewinnspiele um so den Traffic zu erhöhen, sprich Besucher zu locken.
Eine Teilnahme an einem Gewinnspiel hingegen sollte nicht an eine Bestellung gebunden werden !

FAZIT:
Dieser Artikel soll einen kleinen Einblick gewähren, wie und wo man in Abmahnfallen stolpern kann.
Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar, ganz im Gegenteil wird die Konsultierung eines juristischen Rechtsbeistands empfohlen !
Wer seinen Shop, seine AGBs und Belehrungen durch einen Anwalt prüfen lässt, darf sich sicher sein, nicht zu den abmahngefährdeten Seiten zu gehören.
Es sei zudem erwähnt, dass die Rechte der hier genannten Firmen und Marken bei den jeweiligen Inhabern liegen.
Firmen und Marken wurden hier nur zur Verdeutlichung bzw. bildlichen Darstellung genannt.
Die hier genannten Marken und Firmen haben keinen Bezug zu diesem Artikel oder den hier genannten Aussagen.


Ich bitte zu beachten, dass der Autor dieses Artikels kein Jurist ist.
Daher sind die hier getroffenen Aussagen unverbindlich und nicht als juristische Beratung zu sehen.
Dieser Artikel ersetzt NICHT den Rechtsanwalt - Dieser sollte bei Unklarheiten auf jeden Fall kontaktiert werden !